AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von PM-Events
Stand: Januar 2025

1. Geltungsbereich

1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von PM-Events (nachfolgend „PM-Events“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehenden Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn sie bei Vertragsschluss nicht erneut ausdrücklich zurückgewiesen werden.

1.2 Änderungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch PM-Events.

1.3 Vom zugrunde liegenden Vertrag nicht betroffen sind der Transport sowie der Auf- und Abbau von Gegenständen, auf die sich der Vertrag nicht erstreckt. Sollte PM-Events solche Tätigkeiten nach Absprache mit dem Kunden durchführen, erfolgt dies als Gefälligkeit, für die PM-Events keine Haftung übernimmt.

2. Zustandekommen des Vertrages

Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn PM-Events das Angebot schriftlich bestätigt oder die Ware bzw. Leistung geliefert bzw. erbracht wird. Angebote von PM-Events sind freibleibend.

3. Preise und Zahlung

3.1 Preisangaben in Preislisten oder Katalogen sind unverbindlich und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Sofern nicht anders vereinbart, sind die in den Angeboten von PM-Events enthaltenen Preise 14 Tage ab Ausstellungsdatum verbindlich. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung von PM-Events angegebenen Preise.

3.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist PM-Events berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6% zu berechnen. Kann PM-Events einen höheren Verzugsschaden nachweisen, ist PM-Events berechtigt, diesen geltend zu machen.

3.3 Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist PM-Events berechtigt, zukünftige Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenen Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegebenenfalls eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.

3.4 PM-Events ist berechtigt, Vorkasse oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen.

3.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von PM-Events anerkannt wurden.

3.6 Gebühren oder sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung behördlicher Auflagen entstehen, trägt der Kunde.

4. Gefahrübergang bei Versand

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden versendet, geht mit der Übergabe an den Versandbeauftragten von PM-Events die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.

5. Transportschäden

Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich auf Transportschäden zu überprüfen und etwaige Schäden sofort schriftlich sowie durch ein Schadensprotokoll bei der Transportgesellschaft und PM-Events anzuzeigen. Die Rücksendung von Transportschäden erfolgt auf Kosten des Absenders.

6. Eigentumsübergang

Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises bleibt das Eigentum an den gelieferten Waren bei PM-Events. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann PM-Events die Produkte nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Sicherung seiner Rechte zurückfordern, wenn dies dem Kunden zuvor mitgeteilt wurde. Der Kunde ist nicht berechtigt, die im Eigentum von PM-Events befindlichen Produkte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.

7. Gewährleistung

PM-Events gewährleistet, dass die gelieferten Produkte frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. Die gesetzlich geltenden Gewährleistungsfristen gelten, wobei bei gewerblichen Kunden die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate begrenzt ist. Die Gewährleistung umfasst nicht Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Bedienfehler, Unfälle oder unzulässige Änderungen entstehen.

Mängel sind PM-Events unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Später entdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden.

8. Haftung von PM-Events

8.1 PM-Events haftet für Schäden, die durch Verletzung einer übernommenen Garantie, für Personenschäden sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

8.2 Bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung haftet PM-Events pro Schadensfall bis zur Höhe des Auftragswertes oder der Preises der betreffenden Leistung.

8.3 Bei leicht fahrlässigem Verhalten übernimmt PM-Events keine Haftung für mittelbare oder Folgeschäden, auch wenn PM-Events über die Möglichkeit solcher Schäden informiert war.

8.4 Im Falle eines Verzugs erstattet PM-Events den nachweislich entstandenen Schaden im Rahmen der Haftungsregelungen gemäß Ziffer 8.1 und 8.2.

9. Höhere Gewalt

Wenn PM-Events an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch unvorhersehbare, außergewöhnliche Umstände gehindert wird, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die Leistung durch einen solchen Umstand unmöglich, wird PM-Events von seiner Leistungspflicht befreit.

10. Zusätzliche Bestimmungen bei Vermietung

10.1 Haftung des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Versicherungen für die gemieteten Objekte abzuschließen. Der Kunde haftet in vollem Umfang für Schäden an der Technik, auch wenn diese durch Umwelteinflüsse oder Dritte verursacht werden, außer es handelt sich um Fehler von PM-Events.

10.2 Rücktritt vom Mietvertrag
Tritt der Kunde vom Mietvertrag zurück, hat er folgende Stornogebühren zu zahlen:

  • Bis 45 Tage vor Mietbeginn: 5% des Auftragswerts
  • Bis 30 Tage vor Mietbeginn: 35% des Auftragswerts
  • Bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50% des Auftragswerts
  • Bis 3 Tage vor Mietbeginn: 80% des Auftragswerts
  • Bei Nichtabholung: 100% des Auftragswerts

10.3 Abbruch der Veranstaltung
PM-Events behält sich das Recht vor, die Veranstaltungstechnik abzuschalten oder abzubauen, wenn durch äußere Umstände wie schlechtes Wetter oder andere Gefahren die Sicherheit gefährdet wird. Der Kunde kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen.

11. Schlussbestimmungen

Für diese Geschäftsbedingungen und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen PM-Events und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von PM-Events. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform.